Als Privatpraxis bin ich dazu verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Sie können als SelbstzahlerIn oder PrivatpatientIn in meine Praxis kommen. Ich engagiere mich überdurchschnittlich für Ihre Gesundheit, was einen hohen Gesprächs- und Zeitaufwand mit sich bringen kann. In solchen Fällen werden bei der Abrechnung höhere Steigerungsfaktoren Anwendung finden.
Die Laborkosten werden zum Teil direkt vom Labor mit Ihnen abgerechnet.